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   BSG, 28.10.1966 - 2 RU 234/63   

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https://dejure.org/1966,10201
BSG, 28.10.1966 - 2 RU 234/63 (https://dejure.org/1966,10201)
BSG, Entscheidung vom 28.10.1966 - 2 RU 234/63 (https://dejure.org/1966,10201)
BSG, Entscheidung vom 28. Oktober 1966 - 2 RU 234/63 (https://dejure.org/1966,10201)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • DB 1966, 1976
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 28.02.1964 - 2 RU 104/59
    Auszug aus BSG, 28.10.1966 - 2 RU 234/63
    eine geringfügige Unterbrechung des Weges als rechtlich nicht wesentlich angesehen und in einem solchen Fall angenommen9 daß auch während einer derartigen "Unterbrechung" ...8" der Versieherungsschutz fortbesteht (SozR Nr" 28" 45 zu % 543 RVOer; BSG20" 2199 222; Urteil vom 300 Oktober 1964, 2 RU 18/64)" Er hat die gleiche Rechtsfolge bejaht9 wenn ein Versicherter seinen Betriebsweg nur unerheblich unterbrochen hat (vgl@ Urteile vom 28° Februar 19649 2 RU 104/59 und 2 RU 149/63)0 Nichts anderes wird zu gelhaben" Beschäftigung ten wenn eine versicherte zu privaten Zwecken so geringfügig unterbrochen wird, daß nach natürlicher Lebensauffassung ein einheitlicher Lebensvorgang vorliegt" Dies hätte aber zur Folge" daß der Unfall sich bei einer versicherten Tätigkeit ereignet haben würde".
  • BSG, 28.02.1964 - 2 RU 149/63
    Auszug aus BSG, 28.10.1966 - 2 RU 234/63
    eine geringfügige Unterbrechung des Weges als rechtlich nicht wesentlich angesehen und in einem solchen Fall angenommen9 daß auch während einer derartigen "Unterbrechung" ...8" der Versieherungsschutz fortbesteht (SozR Nr" 28" 45 zu % 543 RVOer; BSG20" 2199 222; Urteil vom 300 Oktober 1964, 2 RU 18/64)" Er hat die gleiche Rechtsfolge bejaht9 wenn ein Versicherter seinen Betriebsweg nur unerheblich unterbrochen hat (vgl@ Urteile vom 28° Februar 19649 2 RU 104/59 und 2 RU 149/63)0 Nichts anderes wird zu gelhaben" Beschäftigung ten wenn eine versicherte zu privaten Zwecken so geringfügig unterbrochen wird, daß nach natürlicher Lebensauffassung ein einheitlicher Lebensvorgang vorliegt" Dies hätte aber zur Folge" daß der Unfall sich bei einer versicherten Tätigkeit ereignet haben würde".
  • BSG, 30.10.1964 - 2 RU 18/64
    Auszug aus BSG, 28.10.1966 - 2 RU 234/63
    eine geringfügige Unterbrechung des Weges als rechtlich nicht wesentlich angesehen und in einem solchen Fall angenommen9 daß auch während einer derartigen "Unterbrechung" ...8" der Versieherungsschutz fortbesteht (SozR Nr" 28" 45 zu % 543 RVOer; BSG20" 2199 222; Urteil vom 300 Oktober 1964, 2 RU 18/64)" Er hat die gleiche Rechtsfolge bejaht9 wenn ein Versicherter seinen Betriebsweg nur unerheblich unterbrochen hat (vgl@ Urteile vom 28° Februar 19649 2 RU 104/59 und 2 RU 149/63)0 Nichts anderes wird zu gelhaben" Beschäftigung ten wenn eine versicherte zu privaten Zwecken so geringfügig unterbrochen wird, daß nach natürlicher Lebensauffassung ein einheitlicher Lebensvorgang vorliegt" Dies hätte aber zur Folge" daß der Unfall sich bei einer versicherten Tätigkeit ereignet haben würde".
  • BSG, 14.12.1999 - B 2 U 3/99 R

    Unfallversicherungsschutz einer Gastwirtin auf dem Betriebsweg im häuslichen

    Das BSG hat vielmehr ua Versicherungsschutz auf Wegen innerhalb des häuslichen Bereichs in einem Haus, in dem sich Wohnung und Betriebsräume befinden, angenommen, wenn ein (sonst grundsätzlich unversicherter, BSGE 18, 143, 147 = SozR Nr. 33 zu § 537 RVO aF mwN) Wechsel der Kleidung durch den Übergang von einer - bereits ausgeführten - betrieblichen Beschäftigung zu einer anderen versicherten Tätigkeit erforderlich ist und der Weg zurückgelegt werden muß, um an die Kleidung zu gelangen (BSG SozR Nr. 54 zu § 542 RVO aF und Urteil vom 28. Oktober 1966 - 2 RU 234/63 - Brackmann, aaO, S 481).
  • LSG Bayern, 21.07.2015 - L 3 U 313/12

    Unfallversicherungsschutz eines freiwillig versicherten Unternehmers

    Diese stand beim Umkleiden in ihrer im Betriebsgebäude befindlichen Privatwohnung unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, weil der Wechsel der Kleidung durch den Übergang von einer anderen dem Betrieb zuzurechnenden Verrichtung zu der Verkaufstätigkeit im Bäckerladen erforderlich wurde (vgl. zudem: BSG, Urteil vom 14. Dezember 1999 - B 2 U 3/99 R - SozR 3-2700 § 8 Nr. 1 und juris Rn. 18 m.w.N. zum Zurücklegen von Wegen innerhalb der Privaträume zum Zwecke eines betriebsdienlichen Umkleidens; BSG, Urteil vom 28. Oktober 1966 - 2 RU 234/63 -, juris Rn. 17 f. m.w.N.).
  • LSG Hessen, 06.06.1984 - L 3 U 989/83

    Arbeitsanzug

    Ferner hat das BSG in weiteren Entscheidungen das Besorgen einer Strickjacke (Urteil vom 28. Oktober 1966 - 2 RU 234/63 - unveröffentlicht) und einer Weste (Urteil vom 30. Juni 1961 - 2 RU 204/58 - in SozR Nr. 39 zu § 542 RVO a.F.) als versichert angesehen, weil die Strickjacke und auch die Weste wegen der Witterungsverhältnisse bei Ausübung der Tätigkeit notwendig waren.
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